Beschlussvorlage - 006/2024/06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Godendorfhlt auf der Grundlage des § 40 der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in ihrer Sitzung am 15.07.2024

 

Frau / Herrn   ………………………………………….

 

zur/zum 1. Stellvertreter/in desrgermeisters der Gemeinde Godendorf.

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Sachverhalt

Begründung:

Gemäß § 40 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung die Stellvertretung des Bürgermeisters durch Wahl zweier Personen, die denrgermeister im Fall der Verhinderung vertreten, zu bestimmen. Die Wahl erfolgt durch die Gemeinde- vertretung für die Dauer ihrer Wahlperiode aus ihrer Mitte. Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden für die Dauer ihrer Amtszeit in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin oder Ehrenbeamter berufen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Aufwandsentschädigungen sind entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Godendorf in den Haushalt einzuplanen.

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