Beschlussvorlage - 010/2024/06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage des § 35 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

i. V. m. § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Godendorf beschließt die Gemeindevertretung

Godendorf in ihrer Sitzung am 15.07.2024 folgende Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses:

 

1. Norbert Blaack

 

2.…………………………………….

 

3.…………………………………….

 

4.…………………………………….

 

5……………………………………..

 

6.

 

7.

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Sachverhalt

Begründung:

Gemäß § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Godendorf gehören dem Haupt- und Finanzausschuss neben dem Bürgermeister sechs weitere Mitglieder an.

 

Die Besetzung des Ausschusses bestimmt sich nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren gemäß § 32a KV M-V, sofern sich die Gemeindevertretung nicht einvernehmlich auf die Personen verständigen kann, mit denen das Gremium besetzt wird.

 

Gelingt keine einvernehmliche Verständigung, teilt der Bürgermeister den Fraktionen und Zählgemeinschaften die zu besetzenden Sitze des Gremiums in öffentlicher Sitzung zu. Die Zuteilung der Sitze an Fraktionen und Zählgemeinschaften richtet sich nach dem in der Geschäftsordnung festgelegten Rechensystem.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Aufwandsentschädigungen sind entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Godendorf in den Haushalt einzuplanen.

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