Beschlussvorlage - 013/2024/06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Godendorf beschließt in ihrer Sitzung am 16.09.2024 die in der Anlage angefügte Friedhofssatzung.

Das Amt Neustrelitz Land wird beauftragt, die Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen und anschließend bekanntzumachen.

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Sachverhalt

Begründung:

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, als untere Rechtsaufsichtsbehörde, hat nach Pfung der Friedhofssatzung Hinweise erteilt, welche nun in die aktuelle Friedhofssatzung eingearbeitet wurden.

Es betrifft den § 32 Ordnungswidrigkeiten. In der aktuell gültigen Satzung wird nominiert, dass derjenige ordnungswidrig handelt, wer sich entgegen den Bestimmungen der Friedhofssatzung verhält oder handelt. Diese formulierte Regelung zu den Ordnungswidrigkeiten ist in ihrer Ausgestaltung nicht hinreichend bestimmt. Es wird in § 32 Absatz 1 auf keinen bestimmten Tatbestand verwiesen. Darüber hinaus ist den Anforderungen des Art. 103 Absatz 2 Grundgesetz insoweit nicht Genüge getan, wenn eine Ortssatzung bestimmt, dass ein Verstoß mit einer Geldbuße bestraft werden kann. Um den Bestimmtheitsgrundsatz Rechnung zu tragen, müssen in den Satzungen die Bußgeldbestände im Hinblick auf Art. 103 Absatz 2 Grundgesetz einzeln aufgeführt und hinreichend präzisiert werden.

Die derzeit gültige Friedhofssatzung ist auf der Homepage des Amt Neustrelitz Land einsehbar.

 

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Anlagen

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