Beschlussvorlage - 014/2024/06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stellt in ihrer Sitzung am 16.09.2024 das überwiegend dienstliche Interesse an der Nutzung des privaten Kraftfahrzeuges durch den Bürgermeister zur Durchführung seiner Dienstreisen fest.

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Sachverhalt

Begründung:

Im Rahmen der Dauerdienstreisegenehmigung für den rgermeister ist eine Entscheidung zu treffen gewesen, ob und in welchem Umfang hierfür die Nutzung des privaten Kraftfahrzeuges erforderlich ist.

Die Erforderlichkeit der Nutzung des privaten Kraftfahrzeuges i. S. d. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Landesreisekostengesetz M-V setzt voraus, dass die Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel oder gemeindeeigener Kraftfahrzeuge aus dienstlichen Gründen nicht möglich oder weniger wirtschaftlich, als die Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges und zudem die Dienstreise ohne privates Kraftfahrzeug undurchführbar wäre.

Diese Tatbestandsvoraussetzungen gelten als erfüllt, weshalb das überwiegend dienstliche Interesse an der Nutzung des privaten Kraftfahrzeuges festgestellt wird.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Reisekostenvergütung erhöht sich um 0,05 EUR/km. Unter Zugrundelegung der Vorjahreswegstrecken entspricht dies einem Mehraufwand von rund 200 EUR/Jahr.

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