Beschlussvorlage - 017/2024/06
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Godendorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Godendorf
- Federführend:
- Fachbereich I - Finanzverwaltung
- Bearbeiter:
- Ego MV Allris
- Antragsteller:
- Cl. Knopf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Godendorf
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Entscheidung
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11.11.2024
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Sachverhalt
Begründung:
Die gemeindliche Infrastruktur wird durch Inhaber von Zweitwohnungen mit genutzt. Hierdurch entstehen der Gemeinde Kosten, denen keine Einnahme gegenübersteht, da beim kommunalen Finanzausgleich und der Einkommensteuer nur Personen mit Hauptwohnung berücksichtigt werden. Da der letzten Anpassung aus dem Jahr 2021 kein durchschnittlicher Mietpreis zugrunde lag und demzufolge keine Rechtssicherheit gegeben ist, ist der Erlass einer neuen Zweitwohnungssteuersatzung zwingend notwendig.
Da es für die Gemeinde Godendorf keinen Mietspiegel gibt, wurden die Wohnungsverwaltungsunternehmen aus dem Amtsbereich des Amtes Neustrelitz-Land aufgefordert für die jeweiligen Gemeinden die Kaltmieten für die jeweils geringste bzw. höchste Kategorie mitzuteilen.
Aus diesen Angaben wurde dann die durchschnittliche Kaltmiete für die beiden Kategorien errechnet. Diese Kalkulationsgrundlagen sind als Anlage 1 und Anlage 2 Bestandteil der vorliegenden Satzung.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Änderung der Bemessungsgrundlage führt zu individuellen Veränderungen bei den Steuerpflichtigen, das geplante Volumen für die Gemeinde wird sich aufgrund der Anpassung (Erhöhung durchschnittliche Kaltmeite Kategorie I/ Absenkung durchschnittliche Kaltmiete Kategorie II) nur im geringen Maße verändern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,8 kB
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