Beschlussvorlage - 017/2024/06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Godendorf beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Godendorf

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Sachverhalt

Begründung:

Die gemeindliche Infrastruktur wird durch Inhaber von Zweitwohnungen mit genutzt. Hierdurch entstehen der Gemeinde Kosten, denen keine Einnahme gegenübersteht, da beim kommunalen Finanzausgleich und der Einkommensteuer nur Personen mit Hauptwohnung berücksichtigt werden. Da der letzten Anpassung aus dem Jahr 2021 kein durchschnittlicher Mietpreis zugrunde lag und demzufolge keine Rechtssicherheit gegeben ist, ist der Erlass einer neuen Zweitwohnungssteuersatzung zwingend notwendig.

 

Da es für die Gemeinde Godendorf keinen Mietspiegel gibt, wurden die Wohnungsverwaltungsunternehmen aus dem Amtsbereich des Amtes Neustrelitz-Land aufgefordert für die jeweiligen Gemeinden die Kaltmieten für die jeweils geringste bzw. höchste Kategorie mitzuteilen.

Aus diesen Angaben wurde dann die durchschnittliche Kaltmiete für die beiden Kategorien errechnet. Diese Kalkulationsgrundlagen sind als Anlage 1 und Anlage 2 Bestandteil der vorliegenden Satzung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Änderung der Bemessungsgrundlage hrt zu individuellen Veränderungen bei den Steuerpflichtigen, das geplante Volumen für die Gemeinde wird sich aufgrund der Anpassung (Erhöhung durchschnittliche Kaltmeite Kategorie I/ Absenkung durchschnittliche Kaltmiete Kategorie II) nur im geringen Maße verändern.

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Anlagen

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