Beschlussvorlage - 005/2026/06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern stellt die Gemeindevertretung Godendorf den aufgestellten Jahresabschluss 2022 fest und beschließt diesen.

 

Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung Godendorf den Jahresüberschuss r 2022 in Höhe von 61.186,10 EUR wie folgt zu verwenden:

 

Der Jahresüberschuss wird in das neue Haushaltsjahr übertragen und bleibt als Ergebnisvortrag stehen. Dadurch erhöht sich der positive Vortrag aus Vorjahren auf 369.044,64 EUR.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss und der Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss zum 31.12.2022 gemäß § 3a KPG M-V geprüft.

Der Rechnungsprüfer hat das Ergebnis in Prüfbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis und in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und ebenfalls einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der ausführliche Prüfungsbericht lag demrgermeister zur Einsichtnahme vor und kann im Amt Neustrelitz-Land eingesehen werden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.03.2026 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Godendorf zu empfehlen und demrgermeister Entlastung zu erteilen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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